Elternfragen und Antworten zur Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebs
Die vom Bund definierten COVID-19-Grundprinzipien für die obligatorischen Schulen und das Schutzkonzept des Kantons Zürich für die Volksschulen gelten weiterhin. Dies bedeutet:
Welche Angebote finden statt?
Welche Angebote finden nicht statt?
Welche Schwerpunkte stehen nach der Wiedereröffnung im Vordergrund?
Lernrückstände können auch im ersten Semester des Schuljahres 2020/21 aufgeholt werden.
Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen erhalten im Rahmen des Präsenzunterrichts und der sonderpädagogischen Massnahmen Unterstützung beim Aufarbeiten allfälliger schulischer Lücken.
Gilt die Schulpflicht?
Gesunde Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den Präsenzunterricht zu besuchen. Grundsätzlich gilt die Schulpflicht ebenfalls für Kinder mit Vorerkrankung und auch für Kinder, die mit gefährdeten Personen im Haushalt leben.
Da es im Schulfeld teilweise Unsicherheiten im Umgang mit vorerkrankten Kindern gibt, informiert die kantonale Schulärztin an dieser Stelle. "Alle Kinder, die vor COVID-19 die Schule besucht haben, dürfen sie ab dem 11. Mai 2020 wieder besuchen. Die bekannten Risikofaktoren für Erwachsene gelten für Kinder nicht. Nach sorgfältiger Durchsicht aller Daten und nach Rücksprache mit verschiedenen pädiatrischen Spezialistengesellschaften gibt es keine Erkrankungen, die spezifisch für schwere Verläufe von COVID-19 prädisponieren. Einzelne Ausnahmefälle von generell schwerst infektionsgefährdeten kritisch-kranken Kindern gibt es. Hier ist der Dialog mit dem zuständigen Fachspezialisten zu suchen."
Wie werden die Verhaltens- und Hygieneregeln sichergestellt?
Die Verhaltens- und Hygieneregeln des Bundesamtes für Gesundheit werden regelmässig repetiert und konsequent angewandt. Dazu sind die entsprechenden Vorkehrungen in den Anlagen getroffen worden (kein Händeschütteln, Plakatierung, Handhygiene, Reinigung, Abfallentsorgung etc.). Zudem wird in allen Räumen regelmässig und ausgiebig gelüftet.
Brauchen Kinder Masken?
Kinder brauchen keine Hygienemasken im Schulbetrieb (Ausnahme ÖV).
Was ist mit Desinfektionsmittel?
Lernende sollen kein Desinfektionsmittel benutzen. Generell gilt, dass gründliches Händewaschen wirksamer ist als der Einsatz von Desinfektionsmitteln.
Wie wird die Abstandsregel eingehalten?
Zwischen Erwachsenen ist grundsätzlich ein Abstand von 1.5 Metern einzuhalten. Zwischen Erwachsenen und Lernenden soll dieser Abstand soweit wie möglich ebenfalls eingehalten werden. Mitarbeitende können in ihrem Arbeitsbereich einen Bereich abgrenzen, der nicht betreten werden darf (z.B. mit Klebeband).
Unter den Lernenden können und müssen die Abstandsregeln nicht eingehalten werden.
Im Schulbus trägt die erwachsene Person eine Maske und den Lernenden werden Masken angeboten.
Dürfen sich Erwachsene auf dem Schulareal aufhalten?
Erwachsene, welche nicht dem Personal der Primarschule angehören, sollen das Schulareal meiden. Ausnahmen sind Eltern, die zu einem Gespräch oder Abschlussfeiern eingeladen sind oder Bibliotheksbesuchende.
Gibt es Elterngespräche?
Elterngespräche können unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln vor Ort stattfinden. Alternativ können Gespräche auch per Telefon oder online durchgeführt werden.
Finden Therapien auch statt?
Mit der Aufnahme des Präsenzunterrichts finden auch die Therapien wieder statt. Mit entsprechenden Schutzmassnahmen ist dies gefahrlos möglich.
Finden Schulanlässe statt?
Schulanlässe sind unter Einhaltung der angepassten Covid-19 Grundprinzipien für den Präsenzunterricht vom 8. Juni 20 grundsätzlich möglich.
Sämtliche Besuchstage sind abgesagt.
Besuche der Klasse durch externe Personen oder durch Personen, die nicht zum Klassenteam gehören, sind wenn immer möglich zu unterlassen.
Dürfen Kinder den Schulweg gemeinsam gehen?
Schülerinnen und Schüler dürfen den Schulweg gemeinsam gehen.
Was passiert bei einem Corona-Verdachtsfall?
Wir halten uns streng an die Anweisungen des Schularztes und des Kantonsarztes und nehmen jeweils Rücksprache mit diesen Stellen.
Allgemein gilt, Schülerinnen und Schüler sowie Lehr-, Fach- und Betreuungspersonen mit: Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen und / oder Fehlen des Geruchs- und / oder Geschmacksinns bleiben zu Hause in Isolation und lassen sich bei ihrem Hausarzt auf Covid-19 testen.
Was passiert, wenn ein Mitglied der Schulgemeinschaft positiv getestet wird?
Das Contact-Tracing klärt wichtige Fragen im Zusammenhang mit allfälligen Kontaktpersonen einer an Covid-19-erkrankten Person und ordnet in Verantwortung des kantonsärztlichen Dienstes Quarantänemassnahmen an. Hierfür definiert das Volksschulamt einen klar strukturierten Ablauf.
Wenn eine Schülerin, ein Schüler oder eine erwachsene Person einer Schule positiv getestet worden ist, nimmt die kantonale Schulärztin mit der Schulleitung Kontakt auf und informiert sie über die notwendigen und verbindlichen Quarantänemassnahmen.
Falls der Abstand nicht eingehalten werden konnte, prüft der schulärztliche Dienst in Absprache mit dem Kantonsärztlichen Dienst, ob und welche Erwachsenen und Kinder, die engen Kontakt zur erkrankten Person hatten, unter Quarantäne gestellt werden müssen. Die Schule informiert die Eltern der betroffenen Klassen.
Fällt der Test eines Kindes oder einer/s Jugendlichen positiv aus, werden die im gleichen Haushalt lebenden Personen (Erwachsene und Kinder) unter Quarantäne gestellt. Die anderen Schülerinnen und Schüler der Gruppe/Klasse oder die Lehr-/Betreuungsperson werden NICHT unter Quarantäne gestellt. Es sind keine weiteren Massnahmen an der Schule zu treffen. Die Schule informiert die Eltern der betroffenen Klasse.
Treten innerhalb von zehn Tagen in derselben Gruppe/Klasse zwei oder mehr Fälle auf, meldet der schulärztliche Dienst dies dem kantonsärztlichen Dienst. Dieser prüft, für welche Gruppen von Personen eine Quarantäne notwendig ist. Die Schule informiert die Eltern der betroffenen Klassen.
Alle im Haushalt lebenden Personen begeben sich in Quarantäne. Es sind keine weiteren Massnahmen und keine Elterninformation notwendig.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Lehrpersonen oder an die Schulleitung.
Das BAG hat ebenfalls ein FAQ zum Thema "Kinder und Schule" aufgeschaltet.
Stand 21. August 2020